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Tierschutzverein Lengerich-Westerkappeln e.V.

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Verhaltensregeln für Spaziergänger

Wir freuen uns, dass Sie mit unseren Hunden spazieren gehen möchten und bitten Sie, nachfolgende Verhaltensregeln zu beachten:

Es ist mit der Tierheimleitung abzusprechen, mit welchem Hund Sie spazieren gehen können. Sie haben sich selbst überzeugt, dass Sie körperlich in der Lage sind, den ausgewählten Hund zu führen.

Aus versicherungstechnischen Gründen ist es nur volljährigen Personen gestattet, Tierheimhunde auszuführen. Minderjährigen ist es grundsätzlich nicht erlaubt Tierheimhunde alleine an der Leine zu führen.

Die Hunde dürfen nur in der näheren Umgebung des Tierheimes ausgeführt werden. Die Ausführzeit ist auf eine Stunde begrenzt und sollte unbedingt eingehalten werden, da zu den Öffnungszeiten Besuchern und im besonderen Interessenten die Möglichkeit auf Besichtigung eines Tieres gegeben sein muss; nur so ist – im Interesse des Tieres – eine schnelle Vermittlung möglich.

Vor dem Spaziergang ist der Personalausweis als Pfand im Tierheim-Büro zu hinterlegen. So wissen wir, welcher Hund mit wem das Gelände verlassen hat.

Nehmen Sie den Hund grundsätzlich immer kurz an die Leine, wenn Sie den Hund zum Spazierengehen durch unser Tierheim bzw. Tierheimgelände hinaus- und wieder hineinführen. Dieses sollte ebenfalls beachtet werden, wenn Ihnen beim Spaziergang  Kinder, Radfahrer, Autos oder andere Hunde begegnen. So lassen sich Komplikationen stets vermeiden. Leinen Sie den Hund während des Spaziergangs niemals ab.

Lassen Sie Ihren eigenen Hund zu Hause wenn Sie zum Ausführen in unser Tierheim kommen. Es könnte leicht zu Raufereien der Tiere kommen, die schlimmstenfalls mit Bißverletzungen enden.

Noch eine ganz dringende Bitte an Sie:

Bitte füttern Sie die Hunde nicht. Viele Hunde leiden gelegentlich an Durchfall und werden mit einem speziellen Diätfutter versorgt. Eine ungezielte Fütterung schadet ihnen. Wenn Sie Futter mitgebracht haben,  geben Sie es doch bitte an unsere Tierheimleitung weiter. Nur so kann es gezielt zugeteilt werden!

Eine Nichtbeachtung der vorgenannten Verhaltensregeln für Spaziergänger zieht ein Spaziergehverbot nach sich. Auch entfiele in diesem Fall jeglicher Versicherungsschutz.

Ich erkläre mich mit der Einhaltung vorgenannter Verhaltensregeln einverstanden:

 

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Name:                                                                                    Datum/Unterschrift

 

Wir wünschen Ihnen, wie auch der ganzen Familie, einen schönen Spaziergang.

Tierheim Tecklenburger Land
Tierschutzverein Lengerich/Westerkappeln e.V.

 

 

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